Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Webseite https://draw-up.com.
Konformitätsstatus
Diese Webseite ist weitgehend konform mit den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA. „Weitgehend konform" bedeutet: einige wenige Inhalte erfüllen die Anforderungen möglicherweise noch nicht vollständig – diese werden fortlaufend verbessert.
Die Konformität bezieht sich auf den oben genannten Geltungsbereich. Externe Inhalte (z. B. eingebettete Karten oder Drittanbieter- Widgets) sind aktuell nicht im Einsatz.
Bekannte nicht zugängliche Inhalte
Zum Stand dieser Erklärung sind keine wesentlichen Barrieren bekannt. Sollten Sie auf eine Barriere stoßen, freuen wir uns über eine Nachricht – siehe Abschnitt „Feedback".
Methodik der Bewertung
Die Bewertung der Barrierefreiheit beruht auf einer eigenen Überprüfung mittels:
- automatisiertem Test mit axe-core (Deque) in Playwright
- Lighthouse-Audit (Accessibility-Score)
- manueller Tastatur-Navigation
- manuellem Screenreader-Test mit VoiceOver (macOS)
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am erstellt und zuletzt aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen? Möchten Sie uns einen nicht barrierefreien Inhalt mitteilen oder Auskunft zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten? Dann können Sie uns gerne kontaktieren:
Sebastian Tröster
E-Mail: hallo@draw-up.com
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie auf eine Beantwortung Ihres Anliegens innerhalb eines Monats keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Hinweis: Diese Webseite gehört als Marketing-Auftritt eines Einzelunternehmers ohne Vertragsabschluss-Funktion vermutlich nicht zu den nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichteten Angeboten. Der Hinweis auf die Schlichtungsstelle erfolgt freiwillig.